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Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erhalt einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G.

Sie zahlen keine Kaution, sondern werden durch den Erwerb eines Pflichtanteils in Höhe von EUR 160,− und der Unterzeichnung der Beitrittserklärung Mitglied unserer Genossenschaft. Bei Überlassung einer Wohnung übernehmen Sie entsprechend der Wohnungsgröße nutzungsbezogene Pflichtanteile.

Zum Nachweis seiner Mitgliedschaft erhält der Genossenschafter eine bestätigte Satzung.

Wohnungstyp

Anzahl der Anteile

Wert

1-Raumwohnung 

2

320.00 €

2-Raumwohnung 

3

480.00 €

3-Raumwohnung 

4

640.00 €

4-Raumwohnung 

5

800.00 €

5-Raumwohnung 

6

960.00 €



weiter zur Beitrittserklärung hier...

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist

Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G.
Lessingstraße 14
39218 Schönebeck

Tel. +49 3928 76 900
Mail kontakt@gwg−schoenebeck.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Es wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Dieser kann jederzeit durch jeden, von der Datenverarbeitung Betroffenen, angesprochen werden:

Datenschutzbeauftragter der
Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G.
Ralf Müller
Lessingstraße 14
39218 Schönebeck

datenschutz@gwg−schoenebeck.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage der Erforderlichkeit gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO zum Zwecke der Erfüllung eines Vertrages (Mietvertrag Gästewohnung) oder einer vorvertraglichen Maßnahme von den Personen verarbeitet, die Vertragspartei sind.

Verarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses

Eine Verarbeitung im Rahmen eines berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO erfolgt durch die Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G. im Rahmen von Bonitätsprüfungen und bei einem fruchtlosen Mahnverfahren.
Zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G. behält sich diese dabei das Recht vor, nach einem fruchtlosen Mahnverfahren erforderliche Daten an ein vertraglich gebundenes Inkasso−Unternehmen zu übermitteln.
Anfragen Dritter zur Wahrung des berechtigten Interesses einer dritten Stelle werden durch die Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G. beantwortet, wenn der Dritte das Vorhandensein eines berechtigten Interesses bekundet und bestätigt, dass keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen dieser Übermittlung entgegenstehen.

Empfänger der Daten

Die verarbeiteten Daten werden Empfängern ausschließlich zweckgebunden nach dem Prinzip der Minimalisierung zur Verfügung gestellt:
  Mitarbeiter der Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G., die mit der Umsetzung der Aufgaben aus dem Mietverhältnis betraut sind.
  IT−Dienstleister
  Dienstleistungsunternehmen mit Hausmeistertätigkeiten
  Handwerksunternehmen
  Dienstleistungsunternehmen mit Hausmeistertätigkeiten
  Auskunfteien zum Zweck der Bonitätsabfragen
  Meldebehörde gem. § 19 BMG
  statistisches Landesamt im Rahmen des ZENSUS
  Dienstleister zur Durchführung von Mieterbefragungen
  Kassierer der Garagen− oder Gartenkomplexe (bei Garagen− oder Gartennutzung)

Verarbeitung der Daten in einem Drittland

Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

Dauer der Speicherung der Daten (Mietinteressentendaten)

Die Daten werden zum Zwecke der Angebotsabgabe und Vertragsanbahnung verarbeitet.
Wird von Ihnen nichts anders vorgegeben, werden Ihre Daten 6 Monate nach dem letzten Kontakt gelöscht.
Dauer der Speicherung der Daten (Mieterdaten)

Die Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet. Dieser Zweck endet mit der Abrechnung und Erstattung aller Leistungen durch den Betroffenen.
Über die Vertragszwecke hinaus werden die Daten zur Gewährleistung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 147 Abgabenordnung AO für 10 Jahre aufbewahrt..

Rechte des Betroffenen

Jeder Betroffene besitzt nicht abdingbare Rechte nach
  Artikel 15 Recht auf Auskunft zu der Datenverarbeitung
  Artikel 16 Recht auf Berichtigung der Daten
  Artikel 17 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
  Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  Artikel 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
  Artikel 77 DS−GVO i.V.m. § 19 BDSG Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 21 DS−GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 f DS−GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessen−abwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Verfolgung oder Abwehr von Rechtsansprüchen.
Diese Rechte können in Textform direkt gegenüber dem Verantwortlichen oder durch Kontaktaufnahme zu dem Datenschutzbeauftragten geltend gemacht werden.

Widerruf einer Einwilligung

Eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung von Daten kann jederzeit, mit der Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. Dabei wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Eingang des Widerrufes nicht berührt.

Beschwerderecht

Jeder Betroffene hat das Recht der Beschwerde hinsichtlich der Datenverarbeitung bei dem Datenschutzbeauftragten der Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G.. Der Datenschutzbeauftragte hat gegenüber der Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G. Stillschweigen hinsichtlich der Identität des Beschwerdeführers zu wahren.
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links−node.html.

Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss bzw. eine Vertragsanbahnung erforderlich. Werden Daten nicht eindeutig als freiwillig gekennzeichnet und erfolgt die Verarbeitung nicht auf der Basis einer Einwilligung, so kann bei der Verweigerung der Datenverarbeitung die beabsichtigte Leistung durch die Gemeinnützige Schönebecker Wohnungsbau−Genossenschaft e.G. nicht erbracht werden.
Alle, als freiwillig gekennzeichnete Daten können offengelassen werden, ohne dass davon die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung inkl. Profiling besteht nicht. Verarbeitung zu einem anderen Zweck

Eine Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck über die Vertragserfüllung hinaus erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs− und Vorhaltepflichten.

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